Info vom 30.07.2010
Mitteilung an das Straßenbauamt
Info vom
09.07.2010
Info vom 03.07.2010
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-------- Original-Nachricht --------
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Czechowski!
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Info vom 26.06.2010
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Am 25.06.2010 fand im Straßenbauamt in Zella-Mehlis
ein Gespräch mit dem Planungsleiter Herrn Lehniger und dem Amtsleiter
Herrn Kirchner sowie mit dem Bürgermeister statt. Hintergrund des
Gespräches sollte sein, die Herbeiführung einer Entscheidung, wie der
weitere Verlauf erfolgen soll. Also, das Straßenbauamt möge uns mitteilen,
welche der Forderungen der Gemeinde ihrerseits erfüllt werden und
danach wird die Gemeinde entscheiden. So weit kam es aber nicht. Der
Bürgermeister soll dafür sorgen, das die Gemeinde das Gewerbegebiet
freigibt. Erst dann kann laut den Vertretern des Straßenbauamtes über die
anderen Änderungen weiter verhandelt werden. Aber auch hier wurde deutlich
gemacht, dass es nicht in allen Punkten Einigkeit geben wird. Als Termin
für die Entscheidung zur Freigabe des Gewerbegebietes ist der 23.07.2010
vorgesehen. Für den Bürgermeisters ein Anlass, am 02.07.2010 eine
öffentliche Ratssitzung im Saal hierzu durchzuführen (wegen Einladefrist
Einwohnerversammlung laut Satzung zu kurz)
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Info vom 24.06.2010
| Zum Termin am 16.06.2010 waren im Landratsamt anwesend: Landrat Reinhard Krebs Vizelandrat Friedrich Krauser Bürgermeister Ralf Matthes |
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Termin mit Landrat Krebs steht. Schreiben geht in die letzte Runde. Werden dieses in einer der nächsten Ratsitzung auswerten.
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Info vom
28.05.2010
| Telefonat vom 28.05.2010 Nach Rücksprache mit dem Landratsamt empfiehlt Landrat Herr Krebs die notwendigen Sachverhalte in einem Anschreiben zusammentzuragen, welche die entsprechende Gesprächsgrundlage mit der Wartburgsparkasse bilden wird. Dies wird in den nächsten Tagen geschehen. |
| Emailversand am 26.05.2010 Sehr geehrter Herr Lanrat Krebs, die Gemeinde Diedorf benötigt Ihr Hilfe. Gegründet auf die vielen Einwendungen ruht nun das Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung der Ortsdurchfahrt Diedorf/Rhön seit dem letzten Jahr. Der Bau einer Ortsumfahrung wird von der Gemeinde mit Nachdruck seit vielen Jahren angestrebt. Durch unsere Bemühung eines Gespräches mit dem Amtsleiter Herrn Kirchner vom Straßenbauamt Zella-Mehlis konnten einige Änderungen, wie Abschnitte der Linienführung bzw.Höhenniveau (z. B. Wegfall des hohen Dammes einschl. deren Brückenbauwerk) erzielt werden. Der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Feldatal“ Kaltennordheim, Herr Kampf, hat sich bereit erklärt, federführend die Forderungen der Gemeinde in einer entsprechenden Stellungnahme, die mit Datum vom 10.02.2010, aufgesetzt und an das Straßenbauamt Zella-Mehlis übersandt wurde. Als Anlage1 erhalten Sie einen Auszug des Schreibens von Herrn Kampf an Herrn Kirchner, welches die Änderungspunkte der Planung enthält. Diese Stellungnahme wurde so dann nochmals am 12.03.2010 in einer Einwohnerversammlung veröffentlicht. Großen Anklang fand auch die Streckenführung über das Grundstück des Möbelmarktes. Im Zwangsversteigungsverfahren des Möbelmarktes am 17.05.2010 kam es zu keinem Ergebnis, so dass die Chance weiter bestehen bleibt, den Möbelmarkt abzureisen und die Straße über dieses Grundstück zu führen (Anlage Luftbild). Die weitere Herangehensweise im Hinblick Abriss Möbelmarkt möchte ich gerne in einem Gesprächstermin mit Ihnen klären. Für einen Terminvorschlag Ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Ralf Matthes Bürgermeister Tel: 0171/7480238 |









Info vom
21.03.2010
Luftbild
trasse_var_01012010.pdf (ca 2,4 Mb)
Info vom
05.03.2010
Einwohnerversammlung am 12.03.2010, 19.00 Uhr im Saal -
Information Umgehungstraße
Info vom
07.02.2010
Info vom
03.02.2010
Lösungsvorschlag für Ortsumgehung als Karte \trasse_var_01012010.pdf (ca 2,3
MB)
Info vom
28.01.2010
Sehr geehrter Herr Matthes,
Sie hatten sich mit der Bitte an uns gewandt, für unser Netz Status und Perspektiven der Versorgung mit Breitband-Diensten in Diedorf/Rhön zu prüfen. Aufgrund der andauernd hohen Anzahl von Anfragen zu diesem Thema ist es zu einer Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Schreibens gekommen, für die wir Sie eingangs um Verständnis bitten dürfen.
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 13.11.2009 dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir für 2010 in der angefragten Gemeinde Diedorf/Rhön keinen Ausbau unserer Telekommunikations-Infrastruktur planen.
Eine Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten (HSPA, LTE) über Frequenzen aus der "Digitalen Dividende" ist erst mittelfristig vorstellbar.
Zwischenzeitlich stehen wir Ihnen für Rückfragen weiterhin gern zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Vodafone D2 GmbH
Region Ost
Steffen Soisson
Vodafone D2 GmbH
Niederlassung Ost
Schlesierstraße 55
D-04299 Leipzig
(Info vom 07.12.2009 PDF - Sven Czechowski, T-Mobile Deutschland - Breitband-Versorgung in der Gemeinde Diedorf/Rhön)
Anfrage vom 13.11.2009
Info vom 29.12.2009
Am 01.12.2009 fand im Straßenbauamt Zella-Mehlis eine vom
VG-Vorsitzenden Herrn Kampf gebetene Beratung hinsichtlich Feldatalradweg
sowie Verlagerung der Ortsdurchfahrt Diedorf statt. Die weiteren Teilnehmer
sind in der unten gezeigte Aktennotiz ersichtlich.
Auf die vom Straßenbauamt zugesandte Aktennotiz soll untenstehender
Entwurf eines Schreibens der Gemeinde mit folgender Bitte und Inhalt erfolgen:
Fragen, Anregungen an das Straßenbauamt oder
Änderungen im Inhalt des Schreibens bitte per Email an die
gemeinde.diedorf@t-online.de
senden, ich werde sie dann einarbeiten. Danach werde ich
dieses Schreiben ab 01.01.2010 auch im Schaukasten für weitere
Anregungen aushängen und Mitte Januar an das Straßenbaumt zusenden.
Entwurf des Schreiben:
Straßenbauamt Südwestthüringen
z.H. Herrn Lehniger
PSF 1262
98537 Zella‑Mehlis
__ Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen Datum:
01.01.2010
Stellungnahme zum Beratungstermin vom 01.12.2009 - B 285 Ortsumfahrung Diedorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der Beratung vom 01.12.2009 und Ihrer anschließenden Aktennotiz über diese, ergeben sich noch Probleme und Anmerkungen seitens der Gemeinde Diedorf.
Mit dem Abschluss einer Vereinbarung über die Änderung der bestehenden Planfeststellungsunterlagen und durch Gemeinderatsbeschluss zugestimmten Änderungsplanunterlagen zur Planfeststellung wird die Gemeinde, die Einwendungen zurückziehen, prüfen. Es ist nochmals festzustellen, die Gemeinde braucht die Verlagerung der Ortsdurchfahrt. Die Gemeinde Diedorf bittet zur weiteren Bearbeitung, Planungsunterlagen auch auf einer CD ROM zu erhalten. Wer gegen einen Planfeststellungsbeschluss klagen will, muss jedoch vorher Einwendungen erhoben haben. Unsere Frage an Sie, wenn der Planfeststellungsbeschluss, aus welchen Gründen auch immer, der Gemeinde schadet, kann bei zurückziehen der Einwände überhaupt noch geklagt werden?
In die Vereinbarung müssen unter anderem folgende Änderungspunkte, die zu vereinbaren sind, aufgenommen werden:
Bereich Klingser Str. und Schmiedegasse (Bahn-Flurstück 936)
Baugrenze in Richtung Ort, einschließlich Schallschutz, ist die Kante der Betonschwellen des Bahn-Flurstückes 936. Verlegung des Schallschutzes und neue Straße in Richtung Felda unter Mitbenutzung des vorhandenen Wirtschaftsweges Flurstück 968. Anbindung Wirtschaftsweg direkt auf Kreuzung Klingser Straße oder über Weg von der Aue über Flurstück 965 (Mitte Wapro-Gebäude) auf die B285. Der Wirtschaftsweg Flurstück 968 wird benötigt und ist in Richtung Felda zu verschieben. Verbindungsweg Flurstück 279/1 Anliegerstraße – Hauptstraße bleibt erhalten.
Überquerung der Schmiedegasse für Fußgänger mit mindestens 1,50 m breite
und Überquerung mit gleichzeitiger Abflussmöglichkeit für Hochwasser.
Bereich Schmiedegasse-Wassergasse (Bahn-Flurstück 953)
Braugrenze in Richtung Ort (auch für die Herstellung eines Schallschutzes) ist die Kante der Betonschwellen auf dem Bahn-Flurstück 953. Die Höhe der Straße richtet sich nach der Höhe der Gartenmauer vom Flurstück 85. Die Geländehöhe des jetzigen gemeinsamen Grenzpunktes vom Flurstück 971/1, 953 und 77 stellt auch gleichzeitig die fertige Bauhöhe der Straße dar. Der Klingbach ist entsprechend tiefer zu legen. Die Kurve der Bundesstraße sollen in einem kleineren Radius als üblich gebaut werden und nicht kerzengerade durch den Bereich Wassergasse und Schmiedegasse.
Überquerung der Wassergasse für Fußgänger mit mindestens 1,50 m breite
und Einarbeitung von Abflussmöglichkeiten für Hochwasser.
Bereich Wassergasse-Sportplatzstrasse (Bahn-Flurstück 971/1)
Baugrenze in Richtung Ort (auch für die Herstellung eines Schallschutzes) ist die Flurstückgrenze des Bahn-Flurstückes 971/1. Absenkung des Gesamten Bahnkörpers auf Höhe der Sportplatzstraße und darf auf Grund von Hochwasserschutz nicht überschritten werden. Anbindung der einzelnen Straßen erfolgt durch einen Kreisverkehr oder Kreuzung. Alle vorhandenen Straßen im Kreuzungsbereich der Sportplatztrasse sind anzubinden.
Bereich Sportplatzstraße (Bahn-Brücke) - Kaltennordheim
Bahn-Flurstück 971/9 ist im Bereich Sportplatzstraße (Bahn-Brücke) bis Bahnhof höhenmäßig anzugleichen und als weiteren Straßenverlauf in Richtung Kaltennordheim zu nutzen. Im Bereich des Baukaufes ist das Gewerbegebiet durch eine Anbindung auf die B285neu zu erschließen. Hierdurch entfällt das durchschneiden des Gewerbegebietes.
Die Tieferlegung der Trasse hinsichtlich Klingsbach wird dabei unsere gemeinsame Anstrengung bedürfen, diese durchzusetzen. Teilen Sie uns bitte die dazu nötigen Schritte der Gemeinde mit. Es geht dabei schließlich um das Schutzgut Mensch. Umweltschutz ist immer auch Menschenschutz. Der effiziente Gesundheitsschutz steht in enger Verbindung mit Vorsorgemaßnahmen und bedarf einer stetig verbesserten Abschätzung der Folgewirkungen von Umweltbelastungen auf den Menschen, also je tiefer die Trasse gebaut wird, je weniger Belastung für die Anlieger. Wir bitten um Beachtung.
Die Unterlagen zur Einholung der Bauerlaubnis für die betroffenen Eigentümer rechts der Trasse von Kaltennordheim Richtung Dermbach bereiten Sie bitte vor und lassen uns diese zukommen. Einfacher für den Flächenerwerb, wir geben zu bedenken, wäre eine Flurbereinigung auch im Hinblick eines anstehenden Flächentausches bzw. Regulierung von Wegeparzellen. Warum wurde in der Zusammenkunft am 14.12.2009 mit dem Amtsleiter Herrn Rommel nicht über uns geredet?
Im weiterem Gespräch wurde die Wohnbebauung im Gewerbegebiet angesprochen, damit will die Gemeinde Ihnen verdeutlichen, dass die Gemeinde über keine anderen Bauplätze für eine Wohnung oder Gewerbe verfügt und gegebenenfalls dieses Gebiet nutzen kann, um ein ausbluten der Orte zu verhindern. Handwerker die sich in anderen Orten niederlassen müssen, bauen auch ihre Wohnung dort hin. Das Gewerbegebiet ist das einzige rechtlich abgesicherte Bebauungsgebiet in der Gemeinde.
Wir geben weiterhin nochmals unsere Bedenken einer raschen Flächenübernahme im Gewerbegebiet, da die Eigentümer im Gewerbegebiet darauf vertrauten, Gewerbeflächen verkaufen zu können und diese Rechte vermutlich durch jahrelange gerichtliche Prozesse erkämpfen werden. Somit den Bau über Jahre verhindern.
Den Unfallschwerpunkt Kreuzung Baukauf bzw. alter Bahnhof nur von Polizeiberichten abhängig zu machen, halten wir nach wie vor für gefährlich. Ein Blick rechts und links der Kreuzung zeigen immer wieder von umher liegenden Autoteilen eines Unfalles ohne Anwesenheit von Polizei, die die Teile sonst beräumen ließe. Dass man von Ihrer Seite handelt, zeigt die jüngst aufgestellte Geschwindigkeitsbegrenzung.
Auch deshalb bitten wir, die Trasse im Bereich Gewerbegebiet auf den Bahndamm zu legen und erst wieder hinter den Gebäuden des Baukaufs auf die vorhandene B285 zu schwenken, nochmals um Überprüfung.
Die Aussage des Fischbacher Bürgermeister ist für uns nicht nachvollziehbar, trägt er auch als Kommunalpolitiker gewisse Verantwortung nicht nur für seine Gemeinde.
Im Übrigen fand schon ein positives Gespräch mit einer am nächsten betroffenen Familie aus Fischbach statt, als die Variante diskutiert wurde und Bedenken auftraten.
Noch eine Anregung in meiner Bemerkung als Bürgermeister im Hinblick zum Abriss des ehemaligen Möbelhauses. Dies war mein voller Ernst und vermisse die Anregung in ihrer Aktennotiz. Für unsere Gemeinde eine durchaus akzeptable Lösung und für Sie im Blick zur Parallellage, finanziell und fachlich nicht ganz uninteressant.
Mal abgesehen, das das ehemalige Möbelhaus auf Grund seiner Größe schwer zu veräußern ist, verursacht es dem Besitzer oder Verwalter aber weitere Unterhaltungskosten. So dass es für diesen auf Dauer gesehen billiger sein kann das Gebäude abzureisen.
Das Abrissmaterial kann an Ort und Stelle eingebaut werden.
Das so freibleibende Gewerbegebiet verhindert nicht die Entwicklungschancen unserer kleinen Gemeinde.
Wir möchten Sie bitten, jeden einzelnen Punkt auf ihre Änderungsfähigkeit hin nochmals zu prüfen um auch im Vorfeld die Einwendungen bestimmter Eigentümer zu entkräften.
Die festzulegende Lösung wird auf Jahrzehnte die verkehrstechnische und landschaftliche Situation um unseren Ort bestimmen. Einmal gebaute schlechte Lösungen lassen sich kaum mehr zurücknehmen, im Gegensatz zu Planungen, die bislang nur auf dem Papier existieren. Es zeugt von planerischer und politischer Vernunft sowie von offenem und demokratischem Planungsverständnis, wenn trotz der begrenzten Möglichkeit einer Änderung der Trassenführung, nochmals intensiv nach einer optimalen Lösung gesucht wird, die für Mensch, Umwelt und vor allem auch für die Anlieger sowie für die weitere Gemeindeentwicklung die beste ist.
Für eine schriftliche positive Entscheidung Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Bürgermeister


Info vom 12.11.2009
Machbarkeitsstudie Breitband
Diedorf DSL 3000 oder 6000 pdf